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   VGH Bayern, 05.10.2005 - 1 NE 05.1666   

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VGH Bayern, 05.10.2005 - 1 NE 05.1666 (https://dejure.org/2005,74090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2005 - 1 NE 05.1666 (https://dejure.org/2005,74090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 1 NE 05.1666 (https://dejure.org/2005,74090)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es in Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan zur Begrenzung des Kostenrisikos des Antragstellers zwar in der Regel angemessen, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen auch dann nicht für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser den Bebauungsplan - wie hier - durch einen eigenen Antrag erfolgreich verteidigt (vgl. BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl 2003, 248 sowie - für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - BayVGH vom 5.10.2005 - 1 NE 05.1666 - Juris).
  • VGH Bayern, 29.12.2005 - 1 NE 05.2818

    Bestimmung der maßgeblichen Tiefe von Abstandsflächen im Bebauungsplan

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (BayVGH vom 5.10.2005 1 NE 05.1666, vom 19.5.2003 - 1 NE 02.2315).
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde; Antragsbefugnis;

    Die Antragstellerin hat (insbesondere im Verfahren 1 NE 05.1666 mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 22.8.2005) auch hinreichend substantiiert aufgezeigt, dass ihre der zwischengemeindlichen Abstimmung unterliegenden Belange möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurden.
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